Vordruckmuster

für das manuelle Verfahren

Neben den bestehenen Anbindungen über verschiedene IT-Verfahren (IRMA,MACH,HIS) können nach der Nr. 10 der VV zu den §§ 70 bis 80 LHO -soweit IT-Verfahren nicht eingesetzt werden- Kassenanordnungen in Ausnahmefällen auch in manueller Form an die zuständige Landeskasse gerichtet werden.

Hierbei sind die Bestimmungen der Anlage 2 zu Nr. 10 der VV für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung zu beachten.

Für die Unterschriftsmitteilung und die Anordnungen sind ausschließlich die von dem für Finanzen zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem Rechnungshof herausgegebenen Vordruckmuster zu verwenden. Die Vordruckmuster stellen wir nachfolgend als PDF- bzw. Excel-Datei zu Verfügung: