SEPA

Single Euro Payments Area (SEPA)

Durch den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) sollen nationale und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas einfacher, schneller und damit effizienter werden.

Der Einführungszeitpunkt für SEPA-Zahlungen war ursprünglich unbefristet vorgesehen, wurde aber durch die EU-Verordnung 260/2012 (überraschend) schon auf den 01.02.2014 festgeschrieben. Bund (und Länder) waren zuletzt neben einem weiteren Mitgliedstaat der EU die einzig verbliebenen, die eine so frühe Einführung wegen des immensen Umstellungsaufwands und damit verbundenen Zeitdrucks weiter aufschieben wollten - wenn auch erfolglos.

Am 31.03.2012 ist nunmehr die europäische SEPA-Verordnung in Kraft getreten, die voraussichtlich nach der Sommerpause 2012 auch durch den nationalen Gesetzgeber in nationales Recht gegossen wird. Sie sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem

01. Februar 2014

bestimmten rechtlichen und technischen Anforderungen genügen muss und geben damit den endgültigen Tag der SEPA-Einführung auch für alle Dienststellen und Kasses des Landes Rheinland-Pfalz mit weit reichenden Konsequenzen und möglicherweise Umstellungsaufwand in den Fremd- und Massenverfahren vor.

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationsschreiben und Dokumente, auf die auch in entsprechenden Info-Schreiben zum Download hingewiesen wurde. Diese Seite wird regelmässig aktualisiert.

Infoschreiben an die Hochschulen vom 21.08.2015 Mit diesem Infoschreiben wurden die Hochschulen über die neuen "Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2016)" informiert. Gleichzeitig erfolgte ein erneuter Hinweis auf die notwendige Umstellung bei der Verarbeitung der Bankdateien auf das CAMT54-Format bei den Studierendensekretariaten.
Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2016) Zahlungsverkehrsvordrucke dürfen nur nach diesen Richtlinien hergestellt und in Umlauf gebracht werden. Diese Richtlinien treten am 01. Februar 2016 in Kraft.
Infoschreiben der LHSK vom 12.06.2013 In diesem Informationsschreiben werden weitere Erläuterungen im Hinblick auf die notwendige Umstellung bei der Verarbeitung der Bankdateien gegeben.

Infoschreiben der LHSK vom 17.07.2012

In diesem Informationsschreiben sind die notwendigen Umstellungsmaßnahmen bei der Verarbeitung von Bankdateien in den Vorverfahren mit einem Zeitplan beschrieben.

Technische Spezifikationen der Deutschen Bundesbank

Technische Spezifikationen der Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Überweisungen im Kunde-Bank-Verkehr (nach Ziffer 3.1. sind die camt.054-Nachrichtendateien grundsätzlich entsprechend Anlage 3 des DFÜ-Abkommens aufgebaut)
Anlage 3 des DFÜ-Abkommens

Anhang 6 camt-Nachrichten Postbank

Hier finden Sie die Spezifikationen der SEPA-Formate der Postbank