Meldung von Zahlungen gemäß den §§ 67 ff. AWV

Allgemeine Hinweise

Im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der hierzu erlassenen Außenwirtschaftverordnung und deren Anlagen LV werden bestimmte Fälle bezeichnet, die eine Meldepflicht gegenüber der Deutschen Bundesbank auslösen.

Das Ministerium der Finanzen hat festgelegt, dass die Verantwortung für diese Meldung bei der Dienststelle/dem Bewirtschafter verbleibt, jedoch die Abgabe der Meldung bei der Deutschen Bundesbank durch die Landeskassen erfolgen kann. Voraussetzung für die Abgabe der Meldung durch die Landeskassen ist jedoch, daß Ihnen die entsprechenden Informationen seitens der Dienststellen zur Verfügung gestellt werden.

Im Folgenden finden Sie nähere Hinweise für die Abgabe der Meldung bzw. die Information der Landeskasse.

Sofern Ihre Dienststelle der Landeshochschulkasse Mainz angeschlossen ist, können Sie die Meldebögen per Mail an folgende Mail-Adresse versenden: lhsk@uni-mainz.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldungen bis zum 7. Kalendertag nach Ablauf des Berichtsmonats bei der Bundesbank einzureichen sind.

Elektronischer Brief des Ministeriums der Finanzen In diesem Erlaß des Ministeriums der Finanzen vom 12.07.2016 wurde auf die Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten für die Abgabe der Meldung hingewiesen.
Meldung Auslandszahlung RLP1 Meldebogen für die Dienststellen zur Information der Landeskassen
Leistungsverzeichnis_2013 Das Leistungsverzeichnis im PDF-Format
Leistungsverzeichnis_2013 Das Leistungsverzeichnis im Excel-Format
Erläuterungen Erläuterungen der Bundesbank zum Leistungsverzeichnis